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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Enzlberger GmbH
1.Allgemein Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Unser Vertragspartner stimmt zu, das im Fall der Verwendung der AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dann Bestandteil des gegenständlichen Vertrages, sofern wir beweisen können, dass der Verbraucher diese tatsächlich zur Kenntnis genommen und ihnen zugestimmt hat.
2.Angebote Unsere Angebote sind unverbindlich. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.
3.Kostenvoranschläge Kostenvoranschläge sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach der Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15% ergeben, so werden wir den Vertragspartner davon unverzüglich informieren. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis zu 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und sind berechtigt, diese Kosten ohne weiteres in Rechnung zu stellen.
4.Schutz von Plänen und Unterlagen, Geheimhaltung Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge, Sourcecode und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Sämtliche oben angeführten Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
5. Preise Handelt es sich um ein Unternehmergeschäft, sind die von uns genannten Preise, sofern nichts anders ausdrücklich vereinbart ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfall wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, verstehen sich die von uns genannten Preise inklusive Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge.
6.Zahlungsbedingungen Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware / Erbringung der Leistung zu bezahlen. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund entsprechender Vereinbarungen anerkannt.
7.Verzugszinsen Bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen. Hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Bei Verbrauchergeschäften gilt der gesetzliche Zinssatz von dzt. 4 % jährlich.
8.Mahn und Inkassospesen Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Falls eines schuldhaften Verzuges, die uns entstehenden Mahn– und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen, zu ersetzen - mindestens jedoch Euro 40,--.
Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von Euro 12,- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 20,- jeweils zu bezahlen.
9. Transport Unsere Verkaufspreise, wenn nicht anders angeführt, beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden aber von uns auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht. Falls der Kunde die Ware direkt an unseren Standort (Wolfern) abholt bzw. entgegen nimmt oder die Abholung in Auftrag anderer Unternehmen oder Privatpersonen vergibt, erlischt unsere Haftung, das Transportrisiko und damit die Haftung für Transportschäden geht auf den Kunden über.
10. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des Käufers bekanntgegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.
11.Liefer und Leistungsverzug Handelt es sich um ein Unternehmergeschäft, hat der Vertragspartner sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungsanforderung bzw. Bestellung zu tolerieren und kann dafür keine Mehrkosten in Rechnung stellen. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner nachweist, dass sich daraus eine Kostenerhöhung von mehr als 5 % der Auftragssumme ergibt. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, können wir unsererseits sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, vornehmen. Dies gilt insbesondere für derartige Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wann die Lieferung erfolgen wird.
12.Annahmeverzug Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wobei von uns dann eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenen Kalendertag in Rechnung gestellt wird. Desweiteren sind wir berechtigt, entweder auf die Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 3 Wochen dauernden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; diesfalls gilt überdies eine Konventionalstrafe von 5 % des Rechnungsbetrages als vereinbart. Die Höhe der Konventionalstrafe unterliegt dem richterlichen Mäßigungsrecht.
13. Pönale Für den Fall des Verzuges wird mit Unternehmern eine verschuldensunabhängige, mit Verbrauchern jedoch lediglich eine verschuldensabhängige Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % der gesamten Auftragssumme pro Kalendertag vereinbart, die dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt und nicht als Reuegeld anzusehen ist. Die maximale Höhe der Vertragsstrafe ist durch die Auftragssumme gedeckelt. Ein die Vertragsstrafe übersteigender Schaden ist bei Unternehmergeschäften auch zu ersetzen, bei Verbrauchergeschäften nur, wenn dies mit dem Verbraucher einzeln ausverhandelt wurde.
14. Stornogebühren Der Kunde ist berechtigt, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reugeldes) von 10 % des Kaufvertrages ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten. Ist jedoch der tatsächlich entstandene Schaden geringer, so ist lediglich dieser Betrag zu ersetzen. Sobald allerdings ein Teil der Leistung erbracht wurde, kann der Käufer bzw. Werkbesteller nicht mehr durch Zahlung des Reugeldes vom Vertrag zurücktreten.
15. Gewährleistung Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Bei Unternehmergeschäften hat der Vertragspartner stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war und ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung nach Art und Umfang bekannt zu geben. Bei Unternehmergeschäfte sind verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesem Fällen ausgeschlossen. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, entfällt die Rügepflicht. Der Vertragspartner muss erst nach Ablauf von sechs Monaten ab Übergabe beweisen, dass ein Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war, davor fällt die Beweislast auf uns. Die Gewährleistungleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 24 Monate, für unbewegliche 3 Jahre ab Lieferung/Leistung.
16. Schadenersatz Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz nachgewiesen wird. Bei Verträgen zwischen Unternehmern verjähren die Schadenersatzforderungen in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in sechs Jahren nach Erbringung der Leistung. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, verjähren Schadenersatzforderungen in drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 30 Jahren nach Erbringung der Leistung.
17. Produkthaftung Wir haften aus dem Titel Produkthaftung, unabhängig von einem Verschulden für Schäden an privat genutzten Sachen und Personenschäden, die aufgrund fehlerhafter Produkte entstanden sind. Allfällige Regressforderungen, die aus dem Titel ,, Produkthaftung‘‘ im Sinne des Produkthaftungsgesetzes gegen uns gestellt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
18. Aufrechnung Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.
19. Formvorschriften Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. – ausgenommen Mängelanzeigen bei Verbrauchergeschäften - bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
20. Rechtswahl, Gerichtsstand Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN- Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, ist für Klagen wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
21. Datenschutz Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Vertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages insbesondere für Rechnungslegung, Projektierung, Buchhaltung und das Mahnwesen von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
22. Erfüllungsort Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung, als auch die Gegenleistung der Sitz unseres Unternehmens in 4493 Wolfern, Daimlerring 9. Davon unberührt bleiben die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes für Verbrauchergeschäfte.
Download der AGBs Enzlberger GmbH
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